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1. Unsere Angebote/Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2. Soweit ein schriftliches Angebot/Kostenvoranschlag von uns dem Vertragspartner/ Besteller vorliegt und nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist das Angebot/Kostenvoranschlag für die Zeit von 4 Wochen gültig.

3. Die Firma Andreas Schenk gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Es sind nur ausdrücklich schriftlich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des

Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten.

4. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

 

Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

 

1. Alle Preise gelten inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Verpackung und Fracht/Porto bzw. ab Lager frei verladen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreis, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt.

2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird sofort an den Vertragspartner/Besteller weiterberechnet, wenn die Ware nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert wird.

3. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Vertragspartner/Besteller ohne jeden Abzug, wie z. B. Skonto oder Rabatt spätestens binnen 7 Tage nach Rechnungserhalt an die Firma Andreas Schenk zu leisten. Nach Ablauf der 7 Tage Frist befindet sich der Vertragspartner/Besteller im Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB vorliegt.

4. Wechsel und Schecks werden von uns nicht

akzeptiert und nicht angenommen.

5. Der Vertragspartner/Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

 

Lieferzeiten und Gefahrenübergang

 

1. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des

Vertragspartners/Besteller, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen voraus.

2. Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Firma Andreas Schenk zur Lieferung in der Lage ist. Unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, Betriebsstörungen, Frachtraum- und Rohstoffmangel sowie Ereignisse höherer

Gewalt berechtigen uns, etwa vereinbarte Lieferfristen hinauszuschieben oder aufzuheben. Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner/Besteller nicht zu. Der Vertragspartner/Besteller hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB).

3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner/Besteller zumutbar sind.

4. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners/Bestellers.

Wird auf Verlangen des Vertragspartners/Bestellers der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Vertragspartner/Besteller über.

5. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt uns das Abladen.

Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfahrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung der Vertragspartner/Bestellers den befahrbaren Anfahrweg, so haftet dieser für die hierdurch entstandenen Schäden. Vom Vertragspartner/Besteller verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden zusätzlich berechnet.

6. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage, bei Fertigstellung oder Montage durch Abnahme der Montageleistung über.

7. Gerät der Vertragspartner/Besteller mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt des Verzugs auf ihn über.

 

Eigentumsvorbehalte

 

1. Die Firma Andreas Schenk behält sich das Eigentum- und das Verfügungsrecht an den Verkaufsgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Veräußert der Vertragspartner/Besteller den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Ferner  darf der Vertragspartner/Besteller mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte der Firma Andreas Schenk beeinträchtigt, z. B. durch Pfändung, muss der Vertragspartner/Besteller dies ihr sofort schriftlich anzeigen.

2. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Vertragspartners/Bestellers geworden sind, verpflichtet sich dieser, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte, der Firma Andreas Schenk die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an den Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners/Besteller.

 

Sachmängel

 

1. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind vor Verarbeitung oder Einbau unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.

2. Geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Fliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedliche Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

3. Bei Lieferung neu hergestellter Waren, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren Mängelansprüche (§ 437 BGB) des Vertragspartners/Bestellers in einem Jahr. Im Übrigen gelten für diesen die gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche (§ 437 BGB), z. B. im Fall des Rückgriffsanspruch des Verbrauchers § 479 BGB.

4. Soweit der Vertragspartner/Besteller wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses des § 478 BGB uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstige Art zu wählen.

5. Bei Lieferung gebrauchter Sachen verjähren Mängelansprüche nach § 13 BGB nach einem Jahr.

6. Der vorstehende genannten Haftungsausschluss mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Haftung

 

1. Die Firma Andreas Schenk haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen in Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihr selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung; Fahrlässigkeit (nicht jedoch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist der Schadensersatz des Vertragspartners/Bestellers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

2. Stehen dem Vertragspartner/Besteller nach diesem Abschnitt Haftung Schadensersatzsprüche zu, so verjähren diese mit Ablauf der in VI. genannten Verjährungsfristen für Sachmängelansprüche. Für einen Schadensersatzanspruch nach dem Produktionshaftungsgesetz gilt die in diesem Gesetz genannte Verjährungsfrist.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist Deutsch.

2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich deliktsrechtlichen Ansprüche ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma Andreas Schenk soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens und der Vertragspartner/Besteller Kaufmann ist.

 

Hinweis:

Der Vertragspartner/Besteller ist ein Unternehmen oder jede natürliche Person.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt §14 Abs. 1 BGB.

Natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet Werden kann §18 BGB.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen einer Geschäftsvertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

AGB

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